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Gesundheitsamt, Kantonsärztlicher Dienst, Kantonsapotheker
Das Gesundheitsamt, der Kantonsarzt und der Kantonsapotheker erfüllen schwerpunktmässig Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens. Diese beinhalten insbesondere auch die gesundheitspolizeiliche Aufsicht in der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung sowie die Erteilung der entsprechenden Bewilligungen.
Gesundheitsamt:
- Alter, Pflegeheime und Spitex
- Spitalversorgung
- Prämienverbilligungen / Versicherungspflicht
- Institutionen und Organisationen im Gesundheitswesen
- Informationsdienst
Kantonsärztlicher Dienst:
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Medizinische Versorgung
- Berufs- und Betriebsbewilligungen
- Notfall- und Rettungswesen
- Kostengutsprachen
Kantonsapotheker:
- Berufs- und Betriebsbewilligungen
- Heil- und Betäubungsmittelkontrolle
- Klinische Versuche mit Heilmitteln
N E W S
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit vom Juni 2010 zur Impfung gegen die saisonale Grippe (2010-2011).
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| Studie |
| Neuordnung Pflegefinanzierung |
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| Impfplan CH_2011 |
| Masernmerkblatt_2011 |
| Zeckenmerkblatt |
| Kantonales Formularcenter |
| Fragebogen Förderbeitrag |





























