Pflegeheimliste

Gemäss Art. 39 Abs. 3 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erstellen die Kantone eine Heimplanung und erlassen die Pflegeheimliste. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau führt diese entsprechend den aktuellen Entwicklungen laufend nach. Basis für die Zuteilung der Bettenobergrenze für innerkantonale Bewohnerinnen und Bewohner im AHV-Alter bildet die Pflegeheimplanung gemäss den Zahlen des überarbeiteten thurgauischen Alterskonzeptes vom Dezember 2011.

Die Voraussetzungen für eine Aufnahme auf die kantonale Pflegeheimliste sind in den Weisungen betreffend die Bewilligung und den Betrieb von Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen (Pflegeheime) festgehalten.

Pflegeheimliste Kanton Thurgau Stand Januar 2013