Spitalversorgung
Im Kanton Thurgau steht für die erweiterte Grundversorgung eine breite Auswahl an Spitälern für die Akutsomatik, die Rehabilitation und die Psychiatrie zur Verfügung (siehe Versorgungs- und Strukturbericht mit Spitalliste per 1. Januar 2012). Die Planung und Aufsicht der Spitäler erfolgt durch das kantonale Gesundheitsamt und den kantonsärztlichen Dienst.
Versorgungs- und Strukturbericht mit Spitallisten ab 1. Januar 2012
Am 21. Dezember 2007 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die Revision des Gesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der Spitalplanung und -finanzierung. Die Änderungen sind per 1. Januar 2009 in Kraft getreten und sind gestaffelt bis spätestens 1. Januar 2015 umzusetzen. Damit die Planungsgrundlagen auf die neue Spitalfinanzierung abgestimmt werden können, wurde die Spitalplanung im Rahmen des Projektes „Spitalplanung 2012“ überarbeitet.
Das Projekt „Spitalplanung 2012“ wurde in die zwei Etappen Versorgungsplanung und Strukturplanung gegliedert. Der Versorgungsbericht vom 6. Juli 2010 und der Strukturbericht vom 3. März 2011 wurden einer Vernehmlassung unterzogen. Der Versorgungs- und Strukturbericht mit Spitallisten ab 1. Januar 2012 wurde aufgrund der Vernehmlassungsresultate überarbeitet und dem Regierungsrat als Grundlage für die Festsetzung der Thurgauer Spitallisten ab 1. Januar 2012 unterbreitet.
Der Regierungsrat hat die Spitallisten des Kantons Thurgau mit Leistungsaufträgen der Spitäler für die akutsomatische Spitalversorgung, Rehabilitation und Psychiatrie ab 1. Januar 2012 gestützt auf den Versorgungs- und Strukturbericht vom 20. September 2011 neu festgesetzt. Grundlage für die Psychiatrie ist der Bericht zur Psychiatrieplanung 2012 des Kantons Thurgau. Gegen die Spitalliste 2012 Psychiatrie führte die Klinik Aadorf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Zugunsten einer Vergleichslösung wurde diese zurück gezogen. Die Spitalliste 2012 Psychiatrie wurde entsprechend angepasst.
Die Spitalliste Akutsomatik 2012 basiert auf dem Leistungsgruppenkonzept gemäss Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren mit den Zuordnungen der ICD-Hauptdiagnosen und Behandlungen zu 126 Leistungsgruppen.
Die Spitalliste 2012 Rehabilitation basiert auf der Leistungsgruppierung Rehabilitation mit den Zuordnungstabellen 2012 der ICD-Hauptdiagnosen zu den Leistungsbereichen Rehabilitation sowie inhaltlichen Abgrenzungen gemäss Versorgungs- und Strukturbericht vom 20. September 2011.
Gesetzgebung Spitalversorgung
Der Grosse Rat hat am 29. Juni 2011 das Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung vom 25. Oktober 1995 (Spitalplanung und -finanzierung; TG KVG; RB 832.1) verabschiedet und per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Ausführungsbestimmungen wurden vom Regierungsrat am 20. Dezember 2011 per 1. Januar 2012 in der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Krankenversicherung (TG KVV; RB 832.10) in Kraft gesetzt.
Die internen Richtlinien werden derzeit zu Weisungen des Regierungsrates für die Erteilung einer gesundheitspolizeilichen Bewilligung und Aufsicht für Spitäler der Akutsomatik und Rehabilitation überarbeitet.

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