Alterskonzept

Das Alterskonzept ist Leitlinie und Anregung für die Gestaltung und Entwicklung des Altersbereichs im Kanton Thurgau. Es richtet sich an die Gemeinden, den Kanton, an die in der Altersarbeit tätigen Verbände und Institutionen sowie selbstverständlich an die älteren Menschen im Thurgau. Mit dem Alterskonzept will der Kanton dazu beitragen, dass die Lebensqualität der älteren Menschen erhalten und gefördert wird. Das Konzept schafft die Rahmenbedingungen für ein aktives und sinnerfülltes Altern, für ein gutes Zusammenleben der Generationen und für die Bereitstellung der notwendigen Hilfsangebote.

Alterskonzept

Die erste Fassung des Alterskonzeptes stammt aus dem Jahr 1999. Mit dem nun vorliegenden überarbeiteten Konzept wird der Rahmen für die zuständigen Stellen zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Altersversorgung aufgezeigt. Die grundlegenden Themen des Alterskonzeptes sind auch in der überarbeiteten Fassung die Aktivierung der älteren Menschen, die Wohnformen im Alter, die ambulanten Dienste und der stationären Pflegebereich. Stärkeres Gewicht erhalten aufgrund der demografischen und kulturellen Entwicklung die Themen Prävention, Freiwilligenarbeit und Aufgaben der Gemeinden. Zusätzlich wird die Altersmedizin als gesundheits- und versorgungspolitisch wichtiges Thema aufgenommen.

Viele Themen des Alterskonzepts müssen entsprechend den lokalen Gegebenheiten vor Ort präzisiert und mit konkreten, aufeinander abgestimmten Massnahmen umgesetzt werden. Die Politischen Gemeinden werden eingeladen, der demografischen Entwicklung mit der Erarbeitung und Umsetzung von lokalen und regionalen Alterskonzepten Rechnung zu tragen.
Folgende Gemeinden haben ein Alterskonzept:

- Gemeinden mit Alterskonzept (Folgt)