Allgemein

Gesundheitsförderung und Prävention gewinnen angesichts der demographischen Entwicklung, der steigenden Gesundheitskosten und der zunehmenden ungleichen Gesundheitschancen an Bedeutung. Vorausschauendes Handeln ist notwendig: Neben Massnahmen zur Behandlung von Krankheiten und Wiederherstellung der Gesundheit braucht es Vorsorgemassnahmen, die Krankheiten verhindern, Gesundheit stärken und die Arbeitsfähigkeit erhalten. Investitionen in die Gesundheitsförderung und Prävention fördern nicht nur die Gesundheit und Lebensqualität des Einzelnen, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und Produktivität der Wirtschaft.

 

Vision

Die Bevölkerung des Kantons Thurgau ist über gesundheitsfördernde Lebensstile und Verhaltensweisen sowie über Risikofaktoren der wichtigsten Krankheiten informiert und kann Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen.

Die Menschen im Kanton Thurgau leben, lernen und arbeiten in einem gesunden natürlichen und sozialen Umfeld und sind fähig, ihre Gesundheit selbstbestimmt und positiv zu beeinflussen sowie Belastungen zu bewältigen.

 

Konzept

Das im Auftrag der Regierung entwickelte Konzept Gesundheitsförderung Thurgau bildet den Ausgangspunkt sämtlicher Massnahmen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Die darin formulierten Leitsätze und Gesundheitsziele dienen dazu, die Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten zu koordinieren und einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu gewährleisten.

 

Rechtliche Grundlagen

Verfassung des Kantons Thurgau § 68
Gesundheitsgesetz §1 und 2 
Krankenversicherungsgesetz (KVG)