Pandemieplan des Kantons Thurgau
Der vorliegende Pandemieplan des Kantons Thurgau richtet sich nach den aktuellen Erkenntnissen und Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Das Auftreten einer Pandemie kann nicht ausgeschlossen werden. In den ärmsten Ländern der Welt breitet sich die Infektion mit dem H5N1-Virus weiter aus und tritt auch in den Ländern erneut auf, die das Virus erfolgreich bekämpft hatten. Dieses Virus oder irgend ein anderes Virus kann jederzeit eine Mutation erfahren, die eine leichte Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglichen kann. Von einem solchen lokalen Infektionsherd aus kann sich weltweit ein Grippe-Pandemie entwickeln. Im 20. Jahrhundert grassierten bisher 3 Grippe-Pandemien, nämlich 1918, 1957 und 1968. Diese Pandemien forderten Millionen von Meschenopfern.
Der Pandemieplan dient zur Vorbereitung von Massnahmen im Gesundheitswesen, aber auch in den Gemeinden und Betrieben des Kantons Thurgau. Der Plan wird regelmässig überarbeitet und den neuesten Erkenntnissen und Vorgaben des Bundes angepasst. Der Regierungsrat will keinesfalls Ängste vor einer Pandemie schüren, er ist jedoch verpflichtet, Massnahmen zur Förderung und zum Schutz seiner Bevölkerung auch in den ausserordentlichen Lagen vorzubereiten und entsprechend zu informieren.
Bernhard Koch
Regierungsrat

























